Das gesetzliche Erbrecht entspricht nach unseren Erfahrungen in vielen Fällen nicht Ihren Wünschen. Insbesondere die finanzielle Absicherung von Ehegatten und Kindern macht es erforderlich, den Erbfall sorgfältig zu planen und über ein Testament, einen Erbvertrag oder eine sonstige letztwillige Verfügung zu gestalten.
Im Rahmen der Beratung machen wir Sie unter anderem mit der gesetzlichen Erbfolge, etwaig bestehenden Pflichtteilsansprüchen sowie mit zu beachtenden Formfragen vertraut. Soweit Sie zu früheren Zeitpunkten bereits letztwillige Verfügungen getroffen haben, prüfen wir mit Ihnen, inwieweit Sie an Ihre früheren Verfügungen gebunden sind oder ob Widerrufs- bzw. Rücktrittsmöglichkeiten bestehen. Wir erläutern Ihnen die Unterschiede zwischen einer Erbeinsetzung und einer Vermächtniszuwendung und legen Ihnen im Einzelnen dar, welchen Sinn und Zweck Auflagen haben können.
Wir helfen Ihnen im Rahmen eines umfassenden Beratungsgesprächs, Ihre konkrete Lebenssituation und Ihre Vorstellungen zu erfassen. Auf diese Weise sind wir mit Ihnen in der Lage, Regelungen zur erarbeiten, die Ihren Vorstellungen entsprechen und gewährleisten, dass aus Anlass des Erbfalles Streitigkeiten unter den Erben nicht entstehen.