Notartätigkeiten

Die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art ist der Kern der anfallenden Notartätigkeiten. Im Gegensatz zu seiner Tätigkeit als Fachanwalt, steht Klaus Kuhnigk als Notar nicht parteiisch auf einer Seite, sondern kleidet ein öffentliches Amt im Land Berlin aus. In dieser Funktion ist er unparteiischer, unabhängiger und besonders sachkundiger Rechtsberater für die am Beurkundungsverfahren beteiligten Personen. Dabei ermittelt er die Interessen aller Beteiligten und wirkt auf eine Einigung hin, bei der kein Beteiligter benachteiligt wird.

 

Neben der akribischen, sach- und fachgerechten Ausarbeitung von Vertragswerken übernimmt er deshalb gern die ausführliche Beratung der beteiligten Personen vor der eigentlichen Beurkundung. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften, u.a. im Bereich des Grundstücks-, Familien-, Gesellschafts- und Erbrechts, die mit besonders weitreichenden persönlichen oder wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten verbunden sind, ist die Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben. In vielen weiteren Angelegenheiten kann sie sinnvoll sein.

 

Denn als Notar ist Klaus Kuhnigk durch eine mehrjährige Ausbildung besonders qualifizierter Jurist und sorgt durch Beratung und Beurkundung für Rechtssicherheit und den Schutz von in Rechtsangelegenheiten Unerfahrenen.

 

Tätigkeitsfelder unseres Notars

Eheverträge und Scheidungsfolgenverträge

Gründung von Gesellschaften, Handelsregisterangelegenheiten

Grundstücksverträge und Wohnungseigentumskaufverträge

Testamente und Erbverträge

Überlassungsverträge

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung

Jetzt beraten lassen