Mein Name ist Klaus Kuhnigk und seit meiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1985 stehe ich engagiert an der Seite meiner Mandanten. Sie finden in mir einen guten Zuhörer und verständnisvollen Streiter für Ihre Rechte, der jederzeit ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und Nöte hat. Gern verbinde ich meine fachliche Kompetenz mit Einfühlungsvermögen, die präzise Analyse mit Anteilnahme, die juristische Einschätzung mit persönlichem Rat.
Seit 2000 bin ich Fachanwalt für Familienrecht und habe die Berechtigung, meine Mandanten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zu vertreten.
Seit 1993 bin ich auch als Notar zugelassen. Die neutrale, überparteiliche Beratung und Beurkundung von Rechtsgeschäften erledige ich für Sie gewissenhaft und sachgerecht.
Dazu zählen
- Eheverträge
- Grundstücksverträge, Wohnungseigentumskaufverträge
- Gesellschaftsverträge, Handelsregistereinträge
- Gründungen (Urkunden)
- Testamente und Erbverträge
- Überlassungsverträge
- Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten, Patientenverfügungen
Besteht zuvor Klärungsbedarf zwischen den beteiligten Parteien, stelle ich mein Fachwissen gern in ihren Dienst.
Ihre Fragen verlangen nach kompetenten Antworten.
Informationen zu meinen Honoraren als Anwalt und für meine Gebühren für die Notartätigkeit finden Sie unter Gebühren und Honorare.
Mitgliedschaften
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), im Berliner Anwaltsverein e.V.
und in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Anwaltsnotariat des DAV.