Durch Eingehung der Ehe werden zwischen den Ehegatten der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, gegenseitige Unterhaltsansprüche sowie eine Versorgungsgemeinschaft für das Alter gegründet. Im Falle der Scheidung ist dann regelmäßig ein Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten, die Frage nach ehelichen Unterhaltsansprüchen sowie der Versorgungsausgleich zu klären. In der Praxis zeigt sich, dass zwischen den einzelnen Problemkreisen Abhängigkeiten bestehen. Die gesetzlichen Regelungen berücksichtigen die besonderen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen der Eheleute nur unzureichend. Ein notariell beurkundeter Ehevertrag kann nicht nur aus Anlass der Eheschließung, sondern zu jedem beliebigen Zeitpunkt Regelungen treffen, die Ihren individuellen Vorstellungen am ehesten gerecht werden.
In einem Ehevertrag werden in der Regel der Güterstand (Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) also die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Altersversorgungsansprüchen (z.B. Rentenanwartschaften der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgung) sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt. Die Eheleute können festlegen, wie sie ihre Ehe führen wollen und mit welchen Ansprüchen jeder Ehegatte rechnen kann, wenn die Ehe beendet wird. Daher werden für den Fall der Scheidung der Ehe regelmäßig andere Vereinbarungen getroffen als wenn die Ehe durch den Tod eines Partners beendet wird.
Die notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung (auch Scheidungsfolgenvereinbarung genannt) bietet Ihnen die Möglichkeit, aus Anlass der Trennung und Scheidung einvernehmlich sämtliche wirtschaftlichen und persönlichen Fragen zu klären. Neben einer Vermögensauseinandersetzung innerhalb und außerhalb des gesetzlichen Güterstandes, der Regelung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt und des rentenrechtlichen Versorgungsausgleichs gehören hierzu auch die Fragen der elterlichen Sorge des Umgangsrechts bezüglich der gemeinschaftlichen Kinder, die Regelung des Kinderunterhalts sowie der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem gemeinschaftlichen Hausrat. Ferner können Regelungen über die zu tragenden Kosten des Scheidungsverfahrens getroffen werden. Die notariell beurkundete Scheidungs(folgen)vereinbarung hilft Ihnen Kosten zu sparen, die entstehen würden, wenn Sie die vorbenannten Problempunkte in gerichtlichen Verfahren klären lassen würden.